Sicherheit braucht ein klares Konzept.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Vorkehrungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei der Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte sowie dem Schutz Dritter beim Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen.
Es sollte ein Konzept für die Gefahrenerkennung, Weiterleitung und Alarmierung für die verschiedenen Gebäudebereiche erstellt werden. Dieses muss an Veränderungen bei der Nutzung angepasst werden.